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Wissensdatenbank - Mehr Informationen bekommen Sie hier

Keine Internetseite ersetzt das persönliche Gespräch. Vielleicht möchten Sie sich aber schon im Vorfeld informieren oder Antworten auf dringende Fragen erhalten. Daher haben wir für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden und die entsprechenden Antworten aufgelistet. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – wir besprechen dann Ihre individuellen Fragen ausführlich mit Ihnen.

Wohnen & Leben

Pflege - Wie viele examinierte Fachkräfte sind im Einsatz?

Mit der sogenannten Fachkraftquote hat der Gesetzgeber geregelt, wie viele Fachkräfte in Seniorenpflegeeinrichtungen mindestens eingesetzt werden müssen. In Hamburg ist diese Regelung in der Wohn- und Betreuungspersonalverordnung (WBPersVO) festgeschrieben. Mindestens 50 % der eingesetzten Mitarbeiter in Pflege und Betreuung müssen examinierte Fachkräfte sein. 

Die individuelle und zugewandte Pflege und Betreuung unserer Bewohner ist uns eine Herzensangelegenheit. Daher tun wir alles dafür, in unseren Seniorenpflegedomizilen mindestens eine 60%ige Fachkraftquote zu realisieren. Das erreichen wir durch eine gute Mitarbeiterbindung und erfolgreiche Mitarbeiterrekrutierung. Mit über 60 Auszubildenden der Altenpflege legen wir in unseren Häusern das Fundament für diesen hohen Anspruch.

Pflege - Kommt Zeitarbeitspersonal zum Einsatz?

Die Pflege und Betreuung der Bewohner wird durch fest angestelltes Personal gewährleistet, weil der persönliche Bezug unserer Bewohner zu den Pflegenden ein wichtiger Bestandteil unserer Philosophie ist. In Ausnahme-fällen, wie z.B. bei einer Grippewelle, müssen wir auf die Unterstützung von Zeitarbeitspersonal zurückgreifen. Um unserem Qualitätsanspruch gerecht zu werden, arbeiten wir in diesem Fall mit einem verlässlichen Kooperationspartner zusammen. 

Pflege - Wie viele Mitarbeiter sind pro Schicht im Dienst?

Diese Frage muss differenziert beantwortet werden, da die Personalbesetzung von den Stellenschlüsseln abhängt, die mit den Kostenträgern (Vertreter der Pflegeversicherung und des Sozialhilfeträgers) vereinbart wurden. Für jeden Pflegegrad gibt es einen eigenen Stellenschlüssel, je höher der Pflegegrad der Bewohner, desto mehr Pflegepersonal ist vor Ort.

Wir haben in allen unseren Pflegedomizilen die bestmöglichen Stellenschlüssel Hamburgs mit den Kostenträgern vereinbart. Damit garantieren wir unseren Bewohnern eine besonders intensive Betreuung.

Pflege - Wie werden die Bewohner gepflegt?

Wir sind davon überzeugt, dass eine professionelle Pflege immer auch den liebevollen, menschlichen Kontakt einbezieht. Deshalb ist der persönliche Bezug zu unseren Bewohnern das Fundament unserer Dienstleistung. Wir respektieren die unterschiedlichen Persönlichkeiten und ihre Privatsphäre. Aus der Kenntnis ihrer persönlichen Biografie wissen wir um die individuellen Bedürfnisse und Wünsche und beziehen die in die Pflege und  Betreuung ein. 

Viele Bewohner sind bei den meisten ihrer Aktivitäten auf Hilfe angewiesen. Wir ermutigen jeden, möglichst viele kleine Handgriffe noch selbst zu verrichten, um Selbstständigkeit und Selbstvertrauen zu fördern. Waschen, Anziehen, Kämmen dauert dann vielleicht etwas länger, aber da niemand zu einer festen Zeit mit irgend etwas fertig sein muss, funktioniert das sehr gut. 

Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege. Das bedeutet, dass eine Bewohnergruppe immer von einem festen und verlässlichen Kreis von Mitarbeitern gepflegt und betreut wird. Diese Mitarbeiter planen die Pflege und sind gleichzeitig auch zuständig für deren Durchführung. Gemeinsam mit dem Bewohner und den Angehörigen werden die Ziele der individuellen Pflege definiert, die dafür notwendigen Maßnahmen ausgewählt und regelmäßig überprüft. Durch diese intensive Beziehung wird ein Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen aufgebaut und gestärkt.

Pflege - Wie oft werden die Bewohner gewaschen bzw. geduscht?

Unsere Bewohner werden täglich entweder gewaschen oder geduscht – je nach Krankheitsbild. Außerdem besteht die Möglichkeit, in altersgerechten Badewannen, mit Aromadüften und angenehmer Beleuchtung ein Vollbad zu nehmen. Viele unserer Bewohner schätzen ihr Bad in dieser angenehmen Wellness-Atmosphäre.

Beschäftigungsangebote - Werden Beschäftigungsaktivitäten angeboten?

Die zahlreichen Beschäftigungsangebote in unseren Seniorenpflegedomizilen werden von den Mitarbeitern des Betreuenden Dienstes organisiert und durchgeführt. Dazu gehören z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilerzieher und Alltagsbegleiter. Auf Wunsch werfen Sie einen Blick in die Monatsprogramme der einzelnen Häuser!

Beschäftigungsangebote - Werden über den Standard hinaus Beschäftigungsangebote gemacht?

Unsere Bewohner haben die Möglichkeit, an weiteren Aktivitäten teilzunehmen. Dazu gehören zum Beispiel Wassertreten, Snoezelen, Kreativnachmittage und besondere Ausflüge. Diese Angebote sind in unseren zusätzlichen Therapiepakten enthalten. Individuelle Wünsche werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. 

Beschäftigungsangebote - Was sind §87b-Leistungen?

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert. So profitiert nun jeder Bewohner in unseren Seniorenpflegedomizilen von einer größeren Anzahl an sogenannten Alltagsbetreuern. Als Mitglieder des Betreuenden Dienstes begleiten, unterstützen und aktivieren sie unsere Bewohner beim Malen und Basteln, sie gehen mit ihnen spazieren, begleiten Ausflüge, lesen vor, spielen mit ihnen Karten, Brettspiele und vieles mehr.

Krankheitsbilder - Was ist Demenz?

Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen.  Das führt dazu, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Die wohl bekannteste Form ist die Alzheimer-Demenz, darüber hinaus gibt es die Vaskuläre Demenz, Morbus Pick, Frontotemporale Demenz und weitere Demenzformen. Erfahren Sie mehr über das Krankheitsbild Demenz: www.deutsche-alzheimer.de/die-krankheit.html

Wir sind in unseren Seniorenpflegedomizilen spezialisiert auf den Umgang mit demenziell erkrankten Bewohnern. Wir haben eigene Wohnbereiche gestaltet, die auf die besonderen Bedürfnisse vom Menschen mit Demenz zugeschnitten sind. Die Betroffenen werden von besonders ausgebildeten, erfahrenen Pflegekräften liebevoll und kompetent umsorgt.

Krankheitsbilder - Was ist Parkinson?

Die Parkinson Krankheit, in Deutschland auch als Schüttellähmung bekannt, ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Betroffen sind bestimmte Gebiete des Gehirns (die Basalganglien), die an der Kontrolle der willkürlichen und unwillkürlichen Bewegung beteiligt sind. 

Der Rückgang bestimmter Nervenzellen im Mittelhirn wird durch eine zu geringe Produktion des Botenstoffes Dopamin verursacht. Das führt zu den klassischen Symptomen der Parkinson-Krankheit: Bewegungsarmut, Zittern in Ruhe, Muskelsteifheit und Gang- oder Gleichgewichtsstörungen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.kompetenznetz-parkinson.de.

Krankheitsbilder - Was ist MS?

MS steht für Multiple Sklerose und ist eine entzündliche Erkrankung des Nervensystems. MS beginnt meist im frühen Erwachsenenalter und verläuft ganz unterschiedlich. Entzündungsherde in Gehirn und Rückenmark führen dazu, dass Signale des Nervensystems nicht wirkungsvoll transportiert werden. Menschen, die unter MS leiden, können dann z.B. vermehrt stolpern oder Probleme beim Sehen bekommen. 

Ausführliche Informationen zum Thema Multiple Sklerose erhalten Sie bei der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft, www.dmsg.de. 

Pflege & Betreuung

Kapazitäten - Wie schnell kann man im Notfall einen Platz bekommen?

Oft erleben wir, dass Angehörige oder Betreuer ganz kurzfristig einen Pflegeplatz benötigen. Wir stehen Ihnen in solchen Fällen tatkräftig zur Seite. Unser zentrales Belegungsmanagement hat den Überblick über alle freien Plätze in unseren Seniorenpflegedomizilen und informiert Sie umgehend. Auch Aufnahmen an Wochenenden sind möglich. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir unterstützen Sie auch in diesen dringenden Fällen.

Kapazitäten - Ist es möglich, einen Pflegeplatz zu resevieren?

Der Auszugstermin aus dem Krankenhaus steht fest und Sie möchten ein Appartement bei uns reservieren? Diese Möglichkeit bieten wir selbstverständlich, sprechen Sie uns gerne darauf an. 

Sollte in Ihrem Wunsch-Seniorenpflegedomizil aktuell kein Platz verfügbar sein, bieten wir die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum in einem unserer anderen Häuser betreut zu werden. Der Umzug in Ihr Wunschhaus wird dann von uns organisiert.

Appartement - Kann man zwischen Einzelzimmer und Doppelzimmer wählen?

Die meisten Appartements in unseren Seniorenpflegedomizilen sind auf eine Person zugeschnitten. Wir bieten aber auch Doppelzimmer an, z.B. für Ehepaare. 

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit Demenz wissen wir, dass hier Doppelzimmer oft zum Wohlbefinden beitragen und daher sinnvoll sind. 

Am besten machen Sie sich selbst ein Bild von den Appartements vor Ort und klären Sie dabei Ihre Fragen und Wünsche in einem persönlichen Beratungsgespräch mit den Verantwortlichen im Haus. 

Appartement- Haben die Appartements einen Balkon oder eine Terrasse?

Entsprechend der Architektur eines Hauses bieten wir Appartements mit und ohne Balkon oder Terrasse. Fragen Sie uns gerne, welche Appartements zum gewünschten Einzugstermin zur Verfügung stehen. 

Appartement - Gibt es einen Preisunterschied zwischen den Appartements?

Mit dem Posten Investitionskosten ist die Miete für das Standard-Appartement beglichen. Wir bieten Ihnen aber auf Wunsch auch größere Appartements an, die z.B. zusätzlich über einen Balkon verfügen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Doppelappartement zur Alleinnutzung zu mieten. In diesen Fällen wird ein Zimmerzuschlag berechnet. Die Direktion des entsprechenden Hauses erläutert Ihnen gerne die Preisgestaltung für Ihr Wunsch-Appartement. 

Appartement - Kann ich das Appartement ggf. wechseln?

Wenn ein zukünftiger Bewohner kurzfristig einen Pflegeplatz benötigt, weil die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. In solchen Fällen kann es sein, dass das Wunsch-Appartement nicht gleich zur Verfügung steht. Ein Umzug innerhalb des Hauses ist dann nachträglich möglich und wird von uns organisiert.

Essen - Wie viele Mahlzeiten gibt es und wie sind die Essenszeiten?

Wir bieten in unseren Seniorenpflegedomizilen vier Mahlzeiten an:

  • Frühstück von 8 bis 11 Uhr
  • Mittagessen von 12 bis 14 Uhr
  • Kaffee & Kuchen von 15 bis 16:30 Uhr
  • Abendessen von 18 bis 20 Uhr

Die großzügigen Zeitspannen machen es unseren Bewohnern möglich, ihre Mahlzeiten in Ruhe zu genießen. So können sie zum Beispiel ausschlafen und dann entspannt frühstücken. Für den kleinen Hunger zwischendurch stehen frisches Obst oder Joghurt bereit. 

Essen - Wo können die Bewohner essen?

In angenehmer Gesellschaft schmeckt das Essen doppelt gut. Daher finden Sie in unseren Seniorenpflegedomizilen Restaurants mit schönem Ambiente oder in den kleinen Häusern gemütliche Speiseräume. Wir servieren unseren Bewohnern die Mahlzeiten auf Wunsch auch im Wohnzimmer ihres Wohnbereichs oder im eigenen Appartement - ohne Berechnung von Mehrkosten. 

Essen - Gibt es es bei Nahrungsmittel-Allergien oder Unverträglichkeiten Alternativen zum Speiseplan? Kosten diese extra?

Unsere Köche bereiten alle Mahlzeiten frisch in den eigenen Küchen zu, daher können wir auf Allergien und Speise-Intoleranzen schnell reagieren und entsprechende Alternativen oder Schonkost anbieten. Diese Leistungen werden nicht separat in Rechnung gestellt, sie sind im Kostenteil Unterkunft und Verpflegung enthalten.

Essen - Welche Getränke werden angeboten?

Unser Getränkesortiment ist reichhaltig. An heißen Getränken werden Kaffee (mit und ohne Koffein), verschiedene Teesorten, Kakao und warme Milch angeboten. Außerdem werden nicht alkoholische Kaltgetränke gereicht, wie z.B. Mineralwasser und Fruchtsäfte. Die Kioske in unseren Häusern bieten zudem Wein, Sekt und Bier an.

Wäsche - Was kostet die Reinigung der Wäsche?

Frische und saubere Wäsche gehört zum Wohlbefinden. Deswegen achten wir in allen unseren Seniorenpflegedomizilen auf eine zuverlässige und qualitativ anspruchsvolle Wäscheversorgung. Darum kümmern sich entweder die hauseigenen Wäschereien oder professionelle und bewährte Kooperationspartner. 

In den Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind die Standard-Wäschekosten enthalten. Dazu gehören das Waschen von Kleidung, Unterwäsche und der von uns gestellten Bettwäsche und Handtücher. Extrakosten entstehen für chemische Reinigung oder andere spezielle Reinigungsmethoden, z.B. die Schauckelwäsche sowie für die Reinigung eigener Tischwäsche, Wolldecken, etc. Die Kennzeichnung der Kleidungsstücke kostet einmalig  50 €, egal wie viele Wäschestücke im Laufe der Zeit dazukommen. 

Wäsche - Werden die die Kleidungsstücke gekennzeichnet, damit sie nicht verloren geht?

Alle Kleidungsstücke werden durch kleine Etiketten, sogenannte Patches, gekennzeichnet. So können die Kleidungsstücke nicht verwechselt werden und landen zuverlässig im Schrank des Eigentümers. Die verwendeten Patches sind klein und weich, sie sind nahezu „unsichtbar“ und angenehm zu tragen. 

Haustiere - Darf ich mein Haustier mitnehmen?

Unsere primäre Aufgabe ist die Pflege und Umsorgung unserer Bewohner. Dabei ist uns sehr wichtig, dass sie sich rundum wohlfühlen. Ob ein Haustier miteinziehen kann, ist immer eine individuelle Entscheidung. Sprechen Sie die Direktion darauf an, wir finden immer eine gute Lösung.

Vertrag & Kosten

Heimvertrag - Wird der Heimvertrag erläutert?

Wir haben den Heimvertrag so übersichtlich und einfach wie möglich gestaltet. Dennoch kommen wir nicht umhin, auch bedingt durch gesetzliche Vorgaben, viele Details im Heimvertrag zu regeln, damit nach Einzug keine Missverständnisse aufkommen. Sobald Sie sich für den Einzug in eines unserer Seniorenpflegedomizile interessieren, erhalten Sie einen Heimvertrag, der detailliert mit Ihnen durchgesprochen wird. Dabei gehen wir auf alle Ihre Fragen ein um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu geben. Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Heimvertrag - Wie ist die Kündigungsfrist des Heimvertrages?

Wir sind von der hohen Qualität unserer Arbeit überzeugt, die sich auch in der hohen Kundenzufriedenheit widerspiegelt. Darum enthalten unsere Heimverträge keine Kündigungsfrist für unsere Bewohner. Das bedeutet, dass ein Bewohner nach Vertragsbeginn den Heimvertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, durch schriftliche Kündigung beenden kann.

Heimvertrag - Ist der Heimvertrag mit dem Todesfall beendet?

Mit dem Tod des Bewohners endet auch der Heimvertrag. Wenn möglich, sollten private Gegenstände innerhalb von drei Tagen aus dem Appartement abgeholt werden. Wir bieten Ihnen aber auch an, private Möbel und Gegenstände zu einem moderaten Preis einzulagern. Wir versuchen, Ihnen in dieser Zeit des Abschieds mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

Kosten - Wer übernimmt die Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?

Die Übernahme von Kosten der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege muss im Vorfeld von der Pflegekasse bewilligt werden. Vom Gesetzgeber wurden im Sozialgesetzbuch Obergrenzen des Pflegekassenzuschusses definiert: Die Höchstdauer der Kurzzeit- und Verhinderungspflege liegt bei 4 Wochen. Pro Kalenderjahr können max. 1.612,00 € für pflegebedingte Aufwendungen erstattet werden. Eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist möglich, sodass sich gegebenenfalls der Aufenthalt auf bis zu 8 Wochen verlängern lässt, bei einem maximalen Pflegekassenzuschuss in Höhe von 3.224,00 €.

Wir haben viel Erfahrung mit diesem komplexen Themenfeld und beraten Sie gerne und kompetent.

Kosten - Wer muss was zahlen?

Steht der Einzug in eine Seniorenpflegeeinrichtung an, ist die Kostenklärung für viele Beteiligte eine Herausforderung. Wir sind Profis in diesem Geschäft, wir erläutern Ihnen die einzelnen Kostenbestandteile, nennen Ihnen die Kostenträger und unterstützen Sie bei der Beantragung zur Übernahme von Kosten bei der Pflegekasse und ggf. beim Sozialamt. 

Ein erster Überblick bietet Ihnen unser Preisbeispiel (Link Preisbeispiel).

Im persönlichen Gespräch verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Kostenbestandteile, scheuen Sie sich also nicht, uns zu fragen!

Kosten - Wie hoch ist am Ende der Eigenanteil?

Wie hoch der tatsächliche Eigenanteil ist, hängt von unterschiedlichen Komponenten ab, wie z.B. der Pflegestufe und ob Sozialhilfe beantragt und bewilligt wird. 

Kosten - Wen muss ich kontaktieren, um Sozialhilfe zu beantragen?

Sozialhilfe wird bei dem jeweils zuständigen Sozialamt beantragt. Ausschlaggebend ist hier die letzte private Wohnadresse. In Hamburg bietet der Behördenfinder eine gute Möglichkeit, das zuständige Sozialamt zu ermitteln: www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11258228/

Kosten - Welche Unterlagen muss ich beim Sozialamt vorlegen?

Sozialhilfe sollte möglichst persönlich beim Sozialamt beantragt werden oder von einer Person, die über eine entsprechende Vollmacht verfügt. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Betroffenen (Antragstellers)
  • Ggf. Vollmacht, und gültiger Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten 
  • Mietvertrag und Nachweise über die letzten 3 Mietzahlungen
  • Einkommensunterlagen (letzte Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld, etc.)
  • Unterlagen über vorhandenes Vermögen
  • Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sämtliche Versicherungspolicen
  • Nachweise über monatliche Ausgaben (Strom- und Nebenkostenabrechnung).
  • Schwerbehindertenausweis, ggf. Mutterpass
  • Daten und Adressen der Ehegatten und Kinder
  • Nachweise über eine Antragstellung bei der Pflegekasse, ärztliche Bescheinigungen über den Umfang der Pflegebedürftigkeit

Kosten - Bekomme ich Hilfestellung bei Anträgen?

Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Anträge bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt stellen wollen. Sprechen Sie uns einfach an!

Zu den Pflegegraden

Pflegegrade - Was ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff?

Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Laut SGB XI gelten diejenigen Menschen als pflegebedürftig, „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“.

In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass die Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs „nur“ die körperlichen Einschränkungen umfasst - psychische und kognitive Einschränkungen aber kaum Einfluss finden. 

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde nun ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 1.1.2017 eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen zukünftig die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen: “Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“

Pflegegrade - Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt den Unterstützungbedarf, den ein Mensch hat. Es gibt fünf Pflegegrade. Je nachdem in welchem Ausmaß die Selbständigkeit eines Menschen beeinträchigt ist, ergibt sich einer der fünf Pflegegrade. 

Mit Hilfe eines neuen Begutachtungsinstruments (NBA = Neues Begutachtungsassessment) werden die Selbständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen in sechs Lebensbereichen / Modulen erfasst.

  1. Mobilität - Modul 1
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Modul 2
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Modul 3
  4. Selbstversorgung - Modul 4
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Modul 5
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte - Modul 6

Pflegegrade - Was sagen die einzelnen Pflegegrade aus?

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument werden durch eine pflegefachlich begründete Systematik Punkte vergeben, wie weit Selbständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen eingeschränkt sind. Je höher die Punktzahl, desto höher ist der Pflegegrad.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegegerischer Versorgung (90 bis 100 Punkte) 

Pflegegrade - Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag auf Pflegeleistung kann formlos bei der Pflegekasse (Krankenkasse) des Pflegebedürftigen durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, z.B. per Telefon oder durch ein kurzes Schreiben. Daraufhin sendet die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen Antragsformulare zu, die ausgefüllt an die Pflegekasse zurückzusenden sind.

Viele Pflegekassen bieten die Antragsformulare auch auf ihrer Internetseite zum Download an.

Pflegegrade - Was passiert nach Beantragung des Pflegegrads?

Die Pflegekasse prüft auf Grundlage der ausgefüllten Formulare, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das dauert ca. 4 Wochen. Danach nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem Antragsteller Kontakt auf, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Auf Basis dieses Gutachtens wird dann der Grad der Hilfebedürftigkeit bestimmt, Resultat ist dann ein entsprechender Pflegegrad. 

Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Bewilligung eines Pflegegrades können mehrere Wochen vergehen. Wichtig: Wird ein Pflegegrad festgestellt und werden entsprechende Pflegeleistungen bewilligt, werden die Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt. 

Pflegegrade - Wie viel zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad?

In einem Preisbeispiel haben wir für Sie die Leistungen pro Pflegegrad aufgelistet.

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Stefanie Grundherr